Mit Ende des Jahres 2005 beschloss der damalige Ortsverband der FDP in Lentföhrden, sich aufzulösen. Vorrausgegangen war eine immer stärker werdende Unzufriedenheit der Mitglieder mit den Vorgaben und politischen Zielen des FDP - Bundesverbandes. Damit sollte aber kein Rückzug aus der Kommunalpolitik verbunden sein. Es wurde nach einer Möglichkeit gesucht, weiterhin politisch aktiv sein zu können. So entstand die Idee, eine unabhängige Wählergemeinschaft ins Leben zu rufen.
Am 25.01.2006 gab es die Gründungsversammlung der Wählergemeinschaft "Wir für Lentföhrden"(WGL).
Initiator waren ehemalige FDP- Mitglieder. Gleichwohl nutzten aber auch weitere interessierte Bürger Lentföhrdens die Chance, sich politisch einzubringen. Noch an diesem Abend unterschrieben insgesamt 20 Personen die Eintrittserklärung und wählten auch sogleich einen Vorstand.
Bei der Kommunalwahl im Jahr 2008 erreichte die Wählergemeinschaft Lentföhrden (WGL) einen Stimmenanteil von 28,9 % und bekam ebenso wie die SPD jeweils 5 Sitze in der Gemeindevertretung. Frauke Böge wurde zur
2. Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.
Auf Initiative der Wählergemeinschaft Lentföhrden wurde zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr am 30.04.2007 erstmalig in Lentföhrden ein Maibaum aufgestellt und anschließend "in den Mai getanzt". Das Maibaumaufstellen hat sich mittlerweile zur Tradition entwickelt und einen festen Platz im Veranstaltungskalender Lentföhrdens gefunden.
Generell liegt der Wählergemeinschaft Lentföhrden (WGL) der kulturelle Bereich sehr am Herzen. So wird regelmäßig zum BINGO spielen eingeladen. Auch auf dem Weihnachtsmarkt am Jugend- und Kulturzentrum ist die WGL vertreten.
Dieses Engagement spiegelt sich auch in der politischen Arbeit wieder. Satzungsgemäß sind alle Aktivitäten der Wählergemeinschaft Lentföhrden ausschließlich auf kommunale Ziele ausgerichtet.
Wählergemeinschaft:
eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Parteifreie u.v. a. m.) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu haben. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss engagierter Bürger zur Kandidatur bei Wahlen.
Wählergruppen müssen im Allgemeinen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben und nachweisen, dass ihr Vorstand nach demokratischen Grundsätzen bestellt wurde.
Wählergruppen sind in ihrer Politik meist kommunal ausgerichtet. Ihre Positionen sind daher unterschiedlich und uneinheitlich.
Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten Wählergemeinschaften nicht als Parteien. Sie können erst zur Bundestags- oder Landtagswahl antreten, wenn ihre Organisation die formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.